Häusliche Krankenpflege
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Wenn Sie nach dem Pflegeversicherungsgesetz pflegebedürftig sind und durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) in eine Pflegestufe eingestuft sind, leistet HPT bei Ihnen zuhause Pflegesachleistungen.

Wir nehmen vor Beginn der Pflege mit Ihnen zusammen den aktuellen Hilfebedarf auf und sprechen mit Ihnen die Anzahl der täglichen Einsätze ab.

Auf dieser Basis erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, der Ihnen zeigt, ob der monatliche Betrag der Pflegeversicherung für Pflegesachleistungen entsprechend der genehmigten Pflegestufe ausreicht oder nicht.

Wird von beiden Seiten dem vorgeschlagenen Hilfebedarf zugestimmt, schließen wir Ihnen einen Pflegevertrag ab.


Da es unterschiedliche Möglichkeiten der Ausschöpfung einer Pflegestufe gibt, gestatten Sie uns den Hinweis, das wir in diesem Zusammenhang auf sogenannte Pflegegeldrechner verzichten, denn der Bedarf und die Notwendigkeit einer adäquaten Versorgung unserer Pflegekunden steht bei uns im Vordergrund.


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